"Schmerz ist der Schrei des Gewebes
nach fließender Energie"
                                         Dr. Voll

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  Sehr geehrte Patientin!
Sehr geehrter Patient!

Sie kommen in meine Praxis weil Ihnen die Behandlungen der klassischen Medizin keine Erleichterung gebracht haben. Sie sind krankenversichert, trotzdem legen Sie in der Hoffnung auf Linderung Ihr bares Geld hin.
Die AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel ® (APM) steht nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse. Die APM kann daher nicht auf Kassenrezept abgegeben werden. Die APM ist dennoch keine Außenseitermethode, sondern sie ist im "Sozialgesetzbuch V" in der Reihe der "Besonderen Therapieeinrichtungen" aufgeführt. ( § 2 Abs. l, Satz 2)
Sollte Ihnen in einer Praxis angeboten werden APM auf Kassenrezept, das zudem noch eine andere Verordnung beinhaltet, zu verabreichen ist dies Betrug an der Krankenkasse und Vertrauensbruch gegenüber dem Arzt.
Der richtige Weg sieht wie folgt aus:
Bitten Sie Ihren Arzt um ein Privatrezept mit der Verordnung:
Akupunktmassagen nach Penzel.
Nach Beendigung der Behandlungsserie reichen Sie das Privatrezept mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bitten um die Begleichung der Forderung. Sollte Ihnen die Kasse eine Bezahlung verweigern, steht Ihnen der Weg des schriftlichen Widerspruchs offen. Ebenso sollten Sie zur Untermauerung Ihres Widerspruches ein ärztliches Attest über die positive Veränderung Ihres Krankheitsbildes mit einreichen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an mich.

   
 
 
Manfred Neumann
Exam. Masseur APM u. TCM-Tuina Therapeut
 
 
 
   
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